Mindestens 80 % der Patienten, die an einer arteriellen Verschlusskrankheit, einer koronaren Herzkrankheit oder an den Folgen eines Schlaganfalls leiden und nicht mit Antikoagulanzien behandelt werden bzw. bei denen dies kontraindiziert ist, sollen einen Thrombozyten-Aggregationshemmer (TAH) erhalten.